Notariat

Der Notar ist, anders als der Rechtsanwalt, nicht Vertreter einer Partei. Er sorgt als unabhängiger Experte für rechtssichere vertragliche Gestaltungen.

Wir betreuen Sie von der einfachen Unterschriftsbeglaubigung bis zum schwierigen Vertrag, wann immer Sie unsere Hilfe benötigen,

Zum Bereich des Notariats gehören unter anderem folgende Leistungen:

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsgründungen, Beurkundung von Beschlüssen, Umwandlung von Unternehmen, Unternehmenskaufverträge, Begleitung bei Gesellschafter- und Hauptversammlungen, Kapitalmaßnahmen und Handelsregisteranmeldungen.

Immobilienrecht

Grundstückskaufverträge, Aufteilungen in Wohnungseigentum, Wohnungseigentumskaufverträge, Bauträgerverträge, Erbbaurechtsverträge, Bestellung und Löschung von Grundschulden, Einbringung von Immobilien in Gesellschaften, Bestellung von Dienstbarkeiten

Unterwerfungen unter die Zwangsvollstreckung (bei Gewerbemietverträgen), Mietaufhebungsvereinbarungen

Familienrecht

Sie wollen heiraten oder sich verpartnern? Sie haben noch die Geschichte von Ihrem Kumpel aus dem Tennisverein im Hinterkopf, der bei seiner Scheidung sein letztes Hemd losgeworden ist? Das muss Sie nicht abhalten, Sie müssen nur vorsorgen!

Verträge über nichteheliche Partnerschaften, Eheverträge, Verträge über eingetragene Lebenspartnerschaften, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Sie sind Vater (oder Mutter) geworden oder werden es bald? Glückwunsch ! Wenn Sie jetzt nicht verheiratet sind, besteht akuter Handlungsbedarf. Vaterschaftsanerkenntnis, Sorgerechtsvereinbarungen, Verträge zur Regelung des Familiennamens, Sorgerechtsverfügungen, Adoption.

Erbrecht

Testamente, Erbverträge, Erbauseinandersetzungsverträge, Schenkungsverträge

Erbscheinsanträge, Erbteilskaufverträge, Erbauseinandersetzungen

Sie sind mit einer/m EU – Ausländer/in verheiratet, wohnen im EU – Ausland oder beabsichtigen, dorthin zu ziehen? Das Erbrecht in anderen Ländern unterscheidet sich teilweise erheblich von deutschem Erbrecht. Wir beraten bei letztwilligen Verfügungen mit Auslandsbezug, namentlich nach der EU – Erbrechtsverordnung

Urheberrecht

Prioritätsverhandlungen

Vollmachten

Generalvollmachten, Vollmachten für spezielle Fälle (z.B. Grundstücksverkaufsvollmacht oder Bietervollmacht), Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Wir beurkunden im Regelfall in unserer Kanzlei. Und, in wichtigen Fällen kommen wir auch zu Ihnen nach Hause, ins Krankenhaus oder in ein Seniorenheim. Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Wir beurkunden Fälle aus ganz Deutschland, in einzelnen Fällen auch im Ausland. Sie wollen Ihr ererbtes Mehrfamilienhaus in München oder Ihr Ferienhaus an der Ostsee verkaufen? Kein Problem! Die einzige Voraussetzung: Die Beurkundung muss im Land Berlin stattfinden.