In arbeitsrechtlichen Fragestellungen berät unsere Kanzlei sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Im Bereich des Individualarbeitsrechtes kümmern wir uns um die optimale und streitvermeidende Ausgestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen. Sie haben eine eigene Firma gegründet und sich selber zum Geschäftsführer gemacht? Denken Sie an den Geschäftsführer – Anstellungsvertrag!
Vor den Arbeitsgerichten vertritt unsere Kanzlei in Rechtsstreitigkeiten aller Art, insbesondere in Kündigungsschutzprozessen. Da deren Ausgang für den Arbeitgeber wesentlich von einer gründlichen Vorbereitung der auszusprechenden Kündigung abhängt, richten wir hierauf bei der Beratung von Unternehmen ein besonderes Augenmerk.
Darüber hinaus beraten wir unsere zumeist mittelständische Klientel hinsichtlich aller kollektivrechtlicher Fragen, die sich bei der Umstrukturierung von Unternehmen stellen. Erfahrung hat unsere Kanzlei aber auch mit der rechtlichen Betreuung von Betriebsräten in kollektivrechtlichen Fragestellungen aller Art.