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Impressum und Angaben gem. § 5 TMG

Das Telemediengesetz (TMG) ersetzt seit dem 1.3.2007 das TDG. Die Informationspflichten, die vormals in § 6 TDG niedergelegt waren, finden sich nun inhaltsgleich (außer redaktionellen Änderungen) in § 5 TMG. Die Informationspflichten gelten auch für die Anwaltshomepage. Laut Gesetzesbegründung sind Anwälte verpflichtet, auf die berufsrechtlichen Regelungen hinzuweisen. Ausreichend ist ein Link auf eine entsprechende Sammlung im Netz. Die BRAK gestattet ausdrücklich eine Verlinkung auf die Rubrik “Berufsregeln”. (http://www.brak.de/seiten/06.php)

Die Anwälte der Kanzlei BENTE Rechtsanwälte und Notar sind in Berlin zugelassen. Die Partner der Sozietät sind vertretungsberechtigt.

Die Anwälte der Kanzlei BENTE Rechtsanwälte und Notar gehören der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin an.

Es gelten die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Dr. Ulrich Bente ist Notar im Bereich des Landes Berlin. Er gehört der Notarkammer Berlin an. Aufsichtsbehörde ist der Präsident des Landgerichts Berlin, Tegeler Weg 17 – 21, 10617 Berlin.

Für die Notare geltend die Bundesnotarordnung (BNotO), Beurkundungsgesetz (BeurkG), Kostordnung (KostO), Deutsche Notarordnung (DONot), Richtlinien der Notarkammer Berlin.

Angaben nach § 36 VSBG

Verbraucherstreitbeilegung

BENTE Rechtsanwälte und Notar sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren der bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichteten Verbraucherschlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen. Kommt es zu einer Meinungsverschiedenheit mit einem Verbraucher, so wird der jeweilige Einzelfall auf seine Eignung für das Verfahren geprüft.

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 50.000 Euro ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr. 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org.