Geltendmachung bzw. Abwehr von Forderungen
Sie haben eine Forderung, aber der Kunde zahlt nicht? Zwei Mahnungen blieben schon ohne Erfolg, jetzt wird es Zeit für den Anwalt. Wir machen Ihre Forderungen geltend und erwirken notfalls einen durchsetzbaren Titel, sei es im gerichtlichen Mahnverfahren oder im Zivilprozess.
Wir arbeiten deutschland- bzw. europaweit. Termine nehmen wir überwiegend selber wahr, auch außerhalb Berlins, bei größeren Entfernung arbeiten wir mit lokalen Anwaltskanzleien zusammen.
Wir vollstrecken vorliegende Titel, z.B. im Rahmen der Zwangsvollstreckung oder der Zwangsversteigerung von Immobilien.
Sie haben einen Titel, aber der Schuldner ist auf einmal nach Österreich gezogen? Oder, Sie haben einen ausländischen Titel, aber der Schuldner wohnt auf einmal in einem anderen Deutschland? DIe EU-Verordnung Nr. 1215/2012 hat zum 10.01.2015 die alte Brüssel-I-Verordnung abgelöst. Die Neuerungen bewirken eine Erleichterung und Beschleunigung der EU-grenzüberschreitenden Zwangsvollstreckung; so ist jetzt meist nur noch eine Vollstreckungsbescheinigung erforderlich. Wir kümmern uns um die Durchsetzung ausländischer Titel in Deutschland und umgekehrt.
Der schlimmste Fall ist eingetreten, Ihr Schuldner ist in Insolvenz gefallen? Wir melden Ihre Forderung im Insolvenzverfahren an und verhandeln mit dem Insolvenzverwalter.
Sie sind mit der Zahlung Ihrer Handyrechnung etc. in Verzug geraten, und jetzt hat man Ihnen nicht nur den Vertrag gekündigt, sondern verlangt auch noch das Doppelte oder Dreifache von dem, was Sie eigentlich zahlen müßten? Dann haben Sie wahrscheinlich ein Schreiben von einem Inkassobüro erhalten. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Mit diesen muss und kann man verhandeln, man muss nur ihre Sprache sprechen. Wir helfen Ihnen bei der Abwehr grob überhöhter Forderungen.