Sie haben geerbt? Herzlichen Glückwunsch und herzliches Beileid! Selten hört familiäre Harmonie so schnell auf wie nach einem Erbe, besonders, wenn der Erblasser nicht ausreichend vorgesorgt hat und entweder gar keine, eine überalterte oder schlechte Verfügung hinterlassen hat
Geltendmachung bzw. Abwehr von Erbansprüchen, Anfechtung von Testamenten, Erbauseinandersetzungen, Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
Zwangsversteigerungsverfahren zur Aufhebung der Gemeinschaft
Sie haben Sorge, dass sich Ihre Kinder um den Nachlass streiten und das Familienvermögen viel zu schnell versilbern? Schützen Sie sich davor und ordnen Sie z.B. einen Testamentsvollstreckung an. Wir übernehmen auch Testamentsvollstreckungen.
Sie haben ein Ferienhaus im Ausland, z.B. in Spanien? Hier ist besondere Vorsorge nötig, damit nicht ungewollte erbrechtliche Folgen eintreten. Wir beraten über die neue EU – Erbrechtsverordnung.
Sie haben eine Wohnung geerbt, voll mit alten Möbeln, Teppichen, Bildern etc., und Sie haben keine Idee, ob bzw. was das alles wert ist und haben keine Zeit, sich damit zu befassen? Wir übernehmen Nachlassabwicklungen und arbeiten dabei mit ausgesuchten Auktionshäusern, Antiquariaten, Juwelieren und sonstigen Fachgeschäften zusammen.