Zu schnell gefahren, bei Dunkelgelb über die Ampel, nach der Weihnachtsfeier doch noch ins Auto gesetzt? Sollte nicht passieren, passiert aber. Wir vertreten Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrs- oder Wirtschaftsstrafrecht.
Was wir nicht machen, ist „schweres“ Strafrecht, Raub, Mord, Vergewaltigung oder dergleichen. Als Experten arbeiten wir hier mit
Rechtsanwalt Steffen J. Tzschoppe
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