Dr. Ulrich Bente.
Dr. Ulrich Bente studierte Jura, Wirtschaftswissenschaften und Geschichte in Berlin (FU), Göttingen und Freiburg (Brsg.). Nach Tätigkeit als Pressesprecher einer Partei und wissenschaftlicher Mitarbeiter folgte die Dissertation aus dem Bereich Wirtschaftsstrafrecht. Der juristische Vorbereitungsdienst führte ihn nach Berlin, Brandenburg und Atlanta, U.S.A.
Nach dem zweiten Staatsexamen wurde Herr Dr. Bente 1993 als Rechtsanwalt zugelassen; nach der vorgeschriebenen Wartezeit erlangte er dann den Fachanwalt für Arbeitsrecht. 2001 wurde Herr Dr. Bente zum Notar im Land Berlin ernannt.
Nach Tätigkeiten in einer internationalen und später örtlichen Sozietät hat Herr Dr. Bente 2010 die Kanzlei „BENTE Rechtsanwälte und Notar“ gegründet. Die Kanzlei vertritt insbesondere mittelständische Firmen und private Mandanten auf allen Gebieten des Zivilrechts.
Herr Dr. Bente ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins und Mitglied und Ehrenvorsitzender der Deutsch-Russischen Juristen-Vereinigung e.V. sowie der Deutschen Gesellschaft Warschau. Herr Dr. Bente spricht fließend englisch und spanisch; verschiedene auslandsbezogene Mandate führen ihn öfters insbesondere auch nach Nord- und Südamerika. Herr Dr. Bente versteht sich als individueller Berater und klassischer Hausanwalt; er begleitet seine Mandanten oft über Jahrzehnte hinweg und hilft ihnen bei allen rechtlichen Problemen, die auf dem Weg auftreten.
Herr Dr. Bente ist als Honorardozent an der „Frankfurt School of Finance & Management“ sowie in der Genossenschaftsakademie tätig; er ist Mitglied des Prüfungsausschusses der Industrie- und Handelskammer Berlin. Herr Dr. Bente ist Mitautor am „Beraterhandbuch Wirtschaftsstrafrecht“, erschienen 2011 in der dritten Auflage sowie am Handbuch „Bankrecht“, erscheinend 2011 in der zweiten Auflage.