Familienrecht

  1. Vor der Eheschließung

Sie wollen heiraten oder sich verpartnern? Herzlichen Glückwunsch, dass Sie eine/n Auserwählte/n gefunden haben!

Sie haben von Freunden gehört, die im Rahmen Ihrer Scheidung ihr letztes Hemd losgeworden sind und wollen sich davor schützen?

Dann denken Sie rechtzeitig, also vor der Eheschließung, über einen  Ehevertrag nach. In einem Ehevertrag können Sie verschiedene Module wählen, üblich sind insbesondere Regelungen über den ehelichen Güterstand und mögliche Unterhaltszahlungen.

Der Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, sonst ist er unwirksam. Lassen Sie sich beraten, wir helfen gern.

  1. Die Eheschließung

Eine der Ehegatten kommt aus einem außereuropäischen Land? Dann kann es manchmal eine lange Liste werden, die das Standesamt an Unterlagen sehen will. Üblich sind in diesem Zusammenhang eidesstattliche Erklärungen des betreffenden Ehegatten und von zwei Zeugen, dass der Ehegatte nicht verheiratet ist. Derartige eidesstattliche Erklärungen können bei uns notariell beurkundet werden.

  1. Kinder kommen!

Sie werden Vater oder Mutter, sind aber nicht (miteinander) verheiratet?

Dann gilt es einiges zu regeln. Der Vater muss ein Vaterschaftsanerkenntnis unterschreiben, heutzutage üblicherweise kombiniert mit einer Sorgerechtserklärung. Sie müssen sich über den Namen des Kindes einigen und diesen bestimmen. All dies geschieht in notarieller Urkunde.

  1. Die Vaterschaftsanfechtung

Wenn Sie sich nicht (mehr) sicher sind, ob Sie tatsächlich der Vater sind, gibt es die Vaterschaftsanfechtung. Dieses geschieht heutzutage üblicherweise mit einem genetischen Gutachten.

  1. Sorgerechtsverfügungen

Falls Ihnen etwas zustößt, haben Sie im Zweifelsfall ein Testament. Was aber passiert mit Ihren minderjährigen Kindern, kommen die zur Oma oder zu Freunden?

Sie wollen Ihre Liebsten im Notfall nur Personen anvertrauen, denen Sie 100%ig vertrauen. Errichten Sie eine Sorgerechtsverfügung, damit dieses im Notfall sichergestellt ist.

  1. In der Krise

Ihre Ehe /Lebenspartnerschaft ist in eine Krise geraten?

Sie haben von Freunden gehört, die sich über Jahre hinweg so erbittert gestritten haben, dass sie jetzt nicht mehr miteinander sprechen können?

Regeln Sie die wichtigsten Punkte vorab in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.

Wir handeln für Sie eine solche Vereinbarung aus oder beurkunden eine solche Vereinbarung.

Dieses ist nicht nur preisgünstiger als eine streitige Scheidung, es geht normalerweise auch schneller. Insbesondere ermöglicht es, dass Sie auch in Zukunft auf Augenhöhe miteinander umgehen können. Denn, was leider viele in dieser Situation vergessen: Auch wenn Sie geschieden sind, Sie bleiben Ihr Leben lang Eltern und müssen gemeinsam für Ihre Kinder Entscheidungen treffen.

  1. Die streitige Scheidung

Es kommt zum Schlimmsten, der streitigen Scheidung. Wir unterstützen und vertreten Sie bei der Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, Fragen der Vermögensauseinandersetzung, des Versorgungsausgleichs und der elterlichen Sorge.

  1. Der Streit um das Kind

Am belastendsten ist, wenn Eltern Ihren Streit auf dem Rücken Ihrer Kinder austragen. Dies kann dazu führen, dass das Kind als Waffe eingesetzt wird.

Bei einem Streit um das Kind muss immer das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen. Wir helfen Ihnen beim Streit um das Sorge- oder Umgangsrecht, oft unter Einbeziehung des Jugendamtes oder staatlicher und privater Beratungsstellen.

Wir behalten uns vor, Fälle abzulehnen, wenn wir den Eindruck haben, dass es Eltern nicht um das Wohl des Kindes, sondern ihre eigenen Interessen geht.

  1. Internationale Tätigkeit

Dabei vertreten wir unsere Mandanten sowohl in Deutschland als auch in Spanien und Lateinamerika  gerichtlich wie außergerichtlich. Gerade im Familienrecht schätzen unsere Mandanten, dass sie mit uns in ihrer Muttersprache kommunizieren können.

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Auslandsbezug schalten wir bei Bedarf Rechtsanwälte in dem jeweiligen Land ein.