Herr Dr. Bente hat einige Zeit in Südamerika verbracht und spricht fließend Spanisch. Er kann sich auch in die lateinamerikanische Mentalität versetzen und Ihnen dadurch besser zu Ihrem Recht verhelfen.
Einige Dienstleistungen bieten wir speziell für unsere spanischsprachigen Mandanten an:
Im Notariat
Beglaubigung von Dokumenten, z.B. Zeugnissen
Vollmachten, z.B. zur Überführung von Fahrzeugen
Ihr Vater / ihre Mutter ist im Ausland verstorben? Sie haben nicht die Zeit und die Möglichkeit, sich aus großer Entfernung um die Regelung der Erbschaft zu kümmern? Erteilen Sie einer/m Vertrauter/n eine Vollmacht, die Erbschaft auch für Sie abzuwickeln (sogen. Erbabwicklungsvollmacht).
Sie wollen mit einem minderjährigen Kind, welches eine lateinamerikanische Staatsangehörigkeit hat, alleine nach Lateinamerika reisen? Sie brauchen eine notariell beglaubigte Reiseeinwilligung des nichtmitreisenden Elternteils!
Sie wollen heiraten oder sich verpartnern, haben aber („nur“) eine lateinamerikanische Staatsangehörigkeit? Das Standesamt wird von Ihnen eine sogen. Ledigkeitsbescheinigung fordern. Dazu müssen sowohl Sie selber als auch zwei Zeugen, die Sie lange kennen, eine eidesstattliche Versicherung abgeben, das sie nicht schon verheiratet oder verpartnert sind.
Sie wollen in Spanien oder Lateinamerika eine Immobilie erwerben, haben aber nicht die Zeit, dauernd rüber zu fliegen? Erteilen Sie eine Grundstücksvollmacht!
Sie betreiben in Spanien eine Firma und wollen Ihre Geschäftstätigkeit jetzt auch auf Deutschland ausdehnen? Wir beraten Sie bei der Gründung Ihrer Tochterfirma in Deutschland oder der Eröffnung einer Zweigniederlassung.
Immobilienrecht
Sie möchten eine Immobilie in einem spanischsprachigen Land erwerben, z.B. auf Mallorca? Die Rechtsordnungen dort sind oft sehr unterschiedlich als in Deutschland. Ohne eine Beratung im Vorfeld drohen Fehler, die später teuer werden können.
Wir helfen Ihnen, im Bedarfsfall in Zusammenarbeit mit einer Kanzlei in dem jeweiligen Staat.
Ausländerrecht
Sie haben Schwierigkeiten mit der Ausländerbehörde? Wir verhandeln mit und begleiten Sie auf Wunsch zu Gesprächen bei der Ausländerbehörde.
Wir beraten Sie bei der Beschaffung notwendiger Unterlagen.
Sie sind von Abschiebung bedroht? Wir entwickeln mit Ihnen Lösungskonzepte.
Bitte beachten Sie: Die Regeln sind strenger geworden und auch wir können nicht zaubern. Kommen Sie rechtzeitig zu uns. Liegt erst einmal die Ausweisverfügung mit sofortiger Vollstreckbarkeit auf dem Tisch, ist es oft zu spät.
Sie wohnen als Ausländer in Deutschland und wollen jetzt einen Ehepartner aus Ihrer Heimat heiraten und/oder Ihre minderjährigen Kinder nachholen? Wir beraten Sie zum Thema Familienzusammenführung.
Staatsangehörigkeitsrecht
Sie leben seit einigen Jahren in Deutschland, fühlen sich hier wohl und möchten hier bleiben? Wir beraten Sie bei Ihrem Einbürgerungsverfahren.
Sie sollen im Zusammenhang mit der Einbürgerung Ihre ausländische Staatsangehörigkeit abgeben? Unter bestimmten Umständen kann man (auch) seine andere Staatsangehörigkeit behalten, was aber nicht ganz einfach ist. Wir beraten Sie bei den notwendigen Anträgen.
Arbeitsrecht / Sozialversicherungsrecht
Beratung beim Abschluss deutscher Arbeitsverträge einschließlich Einführung in das deutsche Sozialversicherungssystem
Unternehmensgründung
Sie wollen sich selbständig machen? Ihr Arbeitgeber hat Ihnen seinen Betrieb zur Übernahme angeboten?
Wir beraten Sie auf dem Weg in die Selbständigkeit, helfen Ihnen, die zu Ihrem Vorhaben passende Rechtsform zu finden unter Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher und steuerlicher Belange. Wir prüfen oder entwerfen die für Ihr Vorhaben notwendigen Verträge, z.B. Arbeitsverträge, Miet- oder Pachtverträge.
Im Notariat beurkunden wir die Gründung Ihrer Gesellschaft, namentlich einer GmbH oder eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).
Sie möchten sich über steuerlich optimale Vorgehensweisen informieren? Wir arbeiten mit Ihrem Steuerberater zusammen oder sprechen auch Empfehlungen aus, wenn Sie dies wünschen.
Sozialrecht
Beratung über die wesentlichen Ansprüche, namentlich nach HARTZ IV